Geschenk zur Geburt für Mitarbeiter*innen - Steuerfrei das richtige Geschenk schenken

Die Geburt eines kleinen Menschen ist ein Anlass, den auch Arbeitgeber*innen gerne eine Aufmerksamkeit zugut kommen lassen. Hat Ihr*e Mitarbeiter*in ein Baby bekommen und Sie als Arbeitgeber*in möchten ein Geschenk zu diesem besonderen Anlass schenken? Hier erfahren Sie, was gesetzlich möglich ist und was zu beachten ist.

Wenn Sie einer/m Mitarbeiter*in zur Geburt eines Kindes ein Geschenk machen möchten, gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten sollten, damit Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen Freude beim Schenken haben.

Kurz und knapp hier die Infos, welcher Betrag zum Schenken aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist und welche Geschenke zur Geburt besonders beliebt sind.

Kurzfassung: Bis welchen Betrag steuerfrei?

Die Sachzuwendung darf den Bruttobetrag 60 € pro Anlass nicht überschreiten! Bei einem Nettobetrag liegt die steuerfrei Grenze bei 50,40 €. Wird die steuerfrei Grenze überschritten wird der komplette Freibetrag steuerpflichtig!

Sinnvoller Geschenkbetrag aus steuerlicher Sicht

  1. Steuerfrei sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro (brutto). Bei der Steuerbefreiung für sogenannte Aufmerksamkeiten in Höhe von 60 Euro handelt es sich um den Bruttobetrag. Das heißt, dass in den 60 Euro die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % enthalten sind. Somit ergibt sich ein Nettobetrag des Geburtsgeschenks in Höhe von 50,40 Euro.
  2. Dieser Freibetrag gilt nur bei persönlichen Ereignissen. Das heißt im Klartext: Zur Geburt eines Kindes darf der/die Arbeitgeber*in seiner*m Mitarbeiter*in ein Geschenk in Höhe von 60 Euro brutto machen.
  3. Diese Aufmerksamkeit kann auch in Form eines Gutscheins verschenkt werden, wenn er ausschließlich zum Bezug von bestimmten Waren oder Dienstleistungen berechtigt und nur im Inland eingelöst wird.
  4. Achtung: Wird der Freibetrag von 60 € (brutto) überschritten, so wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
  5. Auch wenn die/der Mitarbeiter*in bereits monatlich 44 Euro Sachbezüge zufließen, können „anlassbezogenen Geschenke“ in Höhe von 60 Euro (brutto) z.B. zur Geburt, Taufe, Einschulung, Schulabschluss, Kommunion/Konfirmation eines Kindes mehrmals im Jahr geschenkt werden. Verschenken Sie also beispielsweise regelmäßig Tankgutscheine gilt der anlassbezogene Freibetrag trotzdem extra und muss nicht mit den einzelnen Sachbezügen verrechnet werden.

Ein Rechenbeispiel:

Mitarbeiter*in XY bringt im Januar eine Tochter zur Welt und feiert im gleichen Jahr noch Taufe. Außerdem kommt ihr älterer Sohn im Sommer zur Schule und sie feiert zusätzlich ihr 10-jähriges Dienstjubiläum. So wäre es der*m Arbeitgeber*in möglich, für alle vier persönlichen Anlässe Geschenke jeweils in Höhe von 60 Euro inkl. MwSt. der Mitarbeiter*in XY zu schenken. Auch der monatliche 30 € Tankgutschein bleibt weiterhin steuerfrei.

Was Mitarbeiter*innen zur Geburt schenken

Geschenke den geschätzten Mitarbeiter*innen zu machen, spricht für eine gute Firmenkultur und zeigt in großartiger Form die Wertschätzung der Person. Nichts drückt die Dankbarkeit so individuell aus wie ein besonderes Geschenk.

Da die Geburt eines Kindes eines der schönsten und wichtigsten Ereignisse einer Familie ist, ist es eine gute Entscheidung, sich als Unternehmen dabei spendabel und aufmerksam zu zeigen.

Doch was schenkt man dem Neugeborenen und dessen Familie als Arbeitgeber*in? Wir möchten Ihnen unsere Erfahrungen weitergeben und 10 Tipps für die Wahl eines guten Geschenks zur Geburt für Mitarbeiter*innen geben.

  1. Spielzeug ist immer eine gute Wahl, wenn Sie den Geschmack der*s Mitarbeitenden nicht so gut kennen.
  2. Spielzeug ist immer ein gutes Geschenk, wenn die beschenkte Person möglichst lange etwas vom Geschenk haben soll.
  3. Spielzeug können Sie noch gut mit Verspätung schenken. Es wird ohnehin nicht in den ersten Wochen bespielt.
  4. Spielzeug können Sie in Reserve kaufen, denn es ist nicht der Mode unterlegen. So müssen Sie sich nicht immer aufs Neue etwas ausdenken und haben im Fall der Fälle gleich etwas zur Hand. 
  5. Ausstattungen wie z.B. ein Kapuzenhandtuch, Lätzchen, ein Spucktuch oder eine Kuscheldecke sind zeitlos und werden in jedem Haushalt gebraucht. Gerade diese alltäglichen Dinge kommen bei erfahrenen Müttern besonders gut an – diese Dinge werden eher selten geschenkt aber häufig gebraucht.
  6. Geschenkgutscheine sind ein Klassiker, die alle frisch gebackenen Eltern gut gebrauchen können. Sie sind besonders nachhaltig, denn selbst gewählte Dinge landen so gut wie nie in der Ecke. Geschenkgutscheine sind also immer eine gute und beliebte Wahl.
  7. Bekleidung schenken macht vielen einfach Spaß! Wir haben ein paar Geschenke-Sets für Sie zusammengestellt.
  8. Bekleidung sollten Sie lieber in neutralen Farben schenken. So lassen sie sich gut in die bereits bestehende Outfits integrieren.
  9. Bekleidung nicht in kleinen Größen kaufen. Größe 62/68 eignet sich sehr gut zum Verschenken. Sie nehmen sich den Zeitdruck für eine frühe Übergabe und gönnen der jungen Familie ein paar Wochen der Eingewöhnung. Die meisten Babys haben mit 2-4 Monaten diese Größe. Hier kann man die Jahreszeit, in der es sich dann befindet, noch gut ausrechnen. Babys entwickeln sich sehr unterschiedlich, weswegen größere Größen dann schon wieder schwierig zu planen sind.
  10. Unser Geheimtipp: Hat das Baby bereits ein Geschwisterkind, wird es eine besondere Freude, wenn Sie auch an das Geschwisterkind denken.

Unsere Tipps für steuerfreie Geschenke zur Geburt an Mitarbeitende

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